Steuern auf Anlagen in Deutschland: Überblick für Einsteiger
Die wichtigsten Begriffe und wo sie im Alltag auftreten – damit Sie Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale von Anfang an im Blick behalten.
Kein Steuer- oder Rechtsrat. Prüfen Sie stets die aktuellen Hinweise der Behörden und Ihres Brokers.
Die typischen Bausteine in Deutschland
1) Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer)
Pauschal 25 % auf Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8–9 % auf die Steuer).
Effektiv i. d. R. ca. 26,375 % ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer je nach Bundesland ca. 27,82–27,99 %.
2) Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag
Pro Person sind jährlich 1.000 € (zusammen veranlagt: 2.000 €) Kapitalerträge steuerfrei. Richten Sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag ein, sonst wird die Steuer trotz Freibetrag einbehalten.
3) Teilfreistellung bei Fonds/ETFs (§ 20 InvStG)
Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei – als Ausgleich für Vorbelastungen auf Fondsebene:
- Aktienfonds (≥ 51 % Aktien): 30 % steuerfrei
- Mischfonds (≥ 25 % Aktien): 15 % steuerfrei
- Immobilienfonds (≥ 51 % Immobilien): 60 % steuerfrei; bei Auslandsschwerpunkt 80 %
4) Vorabpauschale (thesaurierende Fonds)
Bei nicht ausschüttenden Fonds kann jährlich eine Vorabpauschale anfallen (fiktive Ertragsannahme auf Basis eines vom BMF bekannt gegebenen Basiszinses). Sie reduziert sich um den Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung.
5) Verlustverrechnungstöpfe
Banken führen getrennte Töpfe (u. a. für Aktienverluste). Verluste werden automatisch mit passenden Gewinnen verrechnet; nicht verrechnete Beträge können ins Folgejahr vorgetragen werden (Sonderregeln für Termingeschäfte beachten).
6) Ausländische Quellensteuer
Bei ausländischen Dividenden kann Quellensteuer anfallen. Anrechenbar ist grundsätzlich bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer; die Bemessungsgrundlage kann durch Teilfreistellung sinken. Details je nach Land/DBA.
Kurzbeispiel: Ausschüttung aus Aktienfonds
Position | Wert | Hinweis |
---|---|---|
Bruttoausschüttung | 1.000 € | Aktienfonds |
Teilfreistellung (30 %) | − 300 € | § 20 InvStG |
Steuerpflichtiger Betrag | 700 € | vor Pauschbetrag |
Sparer-Pauschbetrag | − 1.000 € max. | verbleibend je nach Nutzung |
Abzug an der Quelle | 25 % + Soli (+ ggf. Kirche) | Bank rechnet automatisch ab |
Nur schematisches Beispiel – tatsächliche Werte hängen von Freibetragsnutzung, Kirchensteuer und evtl. Quellensteuer ab.
So behalten Einsteiger den Überblick
- Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen (ggf. auf mehrere Institute verteilen).
- Fondsart feststellen (Aktien/Misch/Immobilien) → passende Teilfreistellung kennen.
- Ausschüttend vs. thesaurierend notieren → Vorabpauschale prüfen.
- Belege sammeln (Erträgnisaufstellungen, Abrechnungen) für die Steuer.
- Einmal jährlich Steuerregeln & genutzte Freibeträge checken.
Checkliste & Vorlage
- Freistellungsauftrag(en) & Sparer-Pauschbetrag
- Fondsart & Teilfreistellung dokumentieren
- Vorabpauschale (falls relevant) im Blick
- Auslandsdividenden & Quellensteuer