Deutschland · Einsteiger

Steuern auf Anlagen in Deutschland: Überblick für Einsteiger

Die wichtigsten Begriffe und wo sie im Alltag auftreten – damit Sie Abgeltungsteuer, Sparer-Pauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale von Anfang an im Blick behalten.

Kein Steuer- oder Rechtsrat. Prüfen Sie stets die aktuellen Hinweise der Behörden und Ihres Brokers.

Die typischen Bausteine in Deutschland

1) Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer)

Pauschal 25 % auf Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8–9 % auf die Steuer).

Effektiv i. d. R. ca. 26,375 % ohne Kirchensteuer; mit Kirchensteuer je nach Bundesland ca. 27,82–27,99 %.

2) Sparer-Pauschbetrag & Freistellungsauftrag

Pro Person sind jährlich 1.000 € (zusammen veranlagt: 2.000 €) Kapitalerträge steuerfrei. Richten Sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag ein, sonst wird die Steuer trotz Freibetrag einbehalten.

3) Teilfreistellung bei Fonds/ETFs (§ 20 InvStG)

Ein Teil der Fonds-Erträge bleibt steuerfrei – als Ausgleich für Vorbelastungen auf Fondsebene:

  • Aktienfonds (≥ 51 % Aktien): 30 % steuerfrei
  • Mischfonds (≥ 25 % Aktien): 15 % steuerfrei
  • Immobilienfonds (≥ 51 % Immobilien): 60 % steuerfrei; bei Auslands­schwerpunkt 80 %

4) Vorabpauschale (thesaurierende Fonds)

Bei nicht ausschüttenden Fonds kann jährlich eine Vorabpauschale anfallen (fiktive Ertragsannahme auf Basis eines vom BMF bekannt gegebenen Basiszinses). Sie reduziert sich um den Sparer-Pauschbetrag und die Teilfreistellung.

5) Verlustverrechnungstöpfe

Banken führen getrennte Töpfe (u. a. für Aktienverluste). Verluste werden automatisch mit passenden Gewinnen verrechnet; nicht verrechnete Beträge können ins Folgejahr vorgetragen werden (Sonderregeln für Termingeschäfte beachten).

6) Ausländische Quellensteuer

Bei ausländischen Dividenden kann Quellensteuer anfallen. Anrechenbar ist grundsätzlich bis zur Höhe der deutschen Abgeltungsteuer; die Bemessungsgrundlage kann durch Teilfreistellung sinken. Details je nach Land/DBA.

Kurzbeispiel: Ausschüttung aus Aktienfonds

Position Wert Hinweis
Bruttoausschüttung 1.000 € Aktienfonds
Teilfreistellung (30 %) − 300 € § 20 InvStG
Steuerpflichtiger Betrag 700 € vor Pauschbetrag
Sparer-Pauschbetrag − 1.000 € max. verbleibend je nach Nutzung
Abzug an der Quelle 25 % + Soli (+ ggf. Kirche) Bank rechnet automatisch ab

Nur schematisches Beispiel – tatsächliche Werte hängen von Freibetragsnutzung, Kirchensteuer und evtl. Quellensteuer ab.

So behalten Einsteiger den Überblick

  1. Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegen (ggf. auf mehrere Institute verteilen).
  2. Fondsart feststellen (Aktien/Misch/Immobilien) → passende Teilfreistellung kennen.
  3. Ausschüttend vs. thesaurierend notieren → Vorabpauschale prüfen.
  4. Belege sammeln (Erträgnisaufstellungen, Abrechnungen) für die Steuer.
  5. Einmal jährlich Steuerregeln & genutzte Freibeträge checken.

Checkliste & Vorlage

  • Freistellungsauftrag(en) & Sparer-Pauschbetrag
  • Fondsart & Teilfreistellung dokumentieren
  • Vorabpauschale (falls relevant) im Blick
  • Auslandsdividenden & Quellensteuer